Verwaltungsrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit dem Marketing von Fitness- und Sportveranstaltungen[bearbeiten]


Verwaltungsrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Einfluss auf die Ergebnisse offizieller Sportveranstaltungen[bearbeiten]


Das Verwaltungsrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet, das zahlreiche Formen staatlichen Zwangs festlegt. Dies liegt an dem allumfassenden Charakter der Staatsverwaltung, verstanden im engeren Sinne als die Tätigkeit der Exekutive zur Ausübung ihrer Vollzugs- und Anordnungsbefugnisse. Die besonderen Merkmale des Verwaltungszwangs sind: 1) Er wird immer nach außen hin ausgeübt, d.h. gegenüber einem Subjekt, das in Bezug auf die Behörde ein „Dritter“ ist und nicht zu ihrer Struktur gehört; 2) Er wird in der Regel von den Exekutivbehörden angewandt; 3) Die Grundlage für die Anwendung von Verwaltungszwang sind schuldhafte oder objektiv rechtswidrige Rechtsverstöße; 4) Verwaltungszwang kann gegenüber juristischen (kollektiven) und natürlichen (individuellen) Personen angewandt werden; 5) Er wird durch verwaltungsrechtliche Normen geregelt.

Verwaltungsrechtliche Haftung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Fitness- und Sportveranstaltungen

Da in der Verwaltungsrechtswissenschaft schon lange der Begriff der verwaltungsrechtlichen Haftung als Anwendung von Verwaltungsstrafen für Verwaltungsrechtsverstöße, die im Gesetz festgelegt sind, etabliert ist, wollen wir die Frage der verwaltungsrechtlichen Haftung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Fitness- und Sportveranstaltungen betrachten.

Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung rechtswidriger Einflussnahme auf die Ergebnisse offizieller Sportveranstaltungen

Gemäß Artikel 26.2 Absatz 7 des Sportgesetzes sind die gesamtrussischen Sportfachverbände, die regionalen und örtlichen Sportfachverbände verpflichtet, zur Verhinderung und Bekämpfung rechtswidriger Einflussnahme auf die Ergebnisse offizieller Sportveranstaltungen:

  • Maßnahmen innerhalb ihrer Zuständigkeit durchzuführen, die auf die Verhinderung und Bekämpfung rechtswidriger Einflussnahme auf die Ergebnisse offizieller Sportveranstaltungen ausgerichtet sind;
  • Sportler, Sportschiedsrichter, Trainer, Mannschaftsleiter und andere Teilnehmer an entsprechenden offiziellen Sportveranstaltungen, die als Verdächtige oder Beschuldigte einer Straftat nach Artikel 184 des Strafgesetzbuchs gelten, bis zum rechtskräftigen Urteil oder bis zur Einstellung des Strafverfahrens und/oder der Strafverfolgung gegen diese Personen nicht an offiziellen Sportveranstaltungen teilnehmen zu lassen;
  • nach Rechtskraft eines Schuldspruchs Sanktionen (einschließlich Sperre) gegen die oben genannten Personen sowie gegen Sportorganisationen, denen diese Personen angehören, wegen rechtswidriger Einflussnahme auf die Ergebnisse offizieller Sportveranstaltungen zu verhängen;
  • Sanktionen (einschließlich Sperre) gegen Sportler, Sportschiedsrichter, Trainer, Mannschaftsleiter und andere Teilnehmer offizieller Sportveranstaltungen wegen Verstoßes gegen das Verbot der Teilnahme an Glücksspielen in Wettbüros und Totalisatoren zu verhängen;
  • das Ministerium für Sport der Russischen Föderation, die Exekutivorgane der Subjekte der Russischen Föderation, die Organe der kommunalen Selbstverwaltung und die Strafverfolgungsbehörden über die aufgedeckten Fälle rechtswidriger Einflussnahme auf die Ergebnisse offizieller Sportveranstaltungen entsprechender Ebene zu informieren;
  • die zuständige internationale Sportföderation, das Ministerium für Sport der Russischen Föderation, die Exekutivorgane der Subjekte der Russischen Föderation und die Organe der kommunalen Selbstverwaltung über die verhängten Sanktionen wegen rechtswidriger Einflussnahme auf die Ergebnisse offizieller Sportveranstaltungen zu informieren;
  • den Strafverfolgungsbehörden Unterstützung zu leisten, wenn die Sportfachverbände diese Behörden über die Aufdeckung von Fällen rechtswidriger Einflussnahme auf die Ergebnisse offizieller Sportveranstaltungen informiert haben;
  • andere im Sportgesetz und anderen Rechtsakten der Russischen Föderation vorgesehene Anforderungen zur Verhinderung und Bekämpfung rechtswidriger Einflussnahme auf die Ergebnisse offizieller Sportveranstaltungen zu erfüllen.

Häufig gestellte Fragen

Was sind Verwaltungsrechtsverstöße im Sport?

Verwaltungsrechtsverstöße im Sport sind Handlungen, die gegen die verwaltungsrechtlichen Bestimmungen und Vorschriften im Zusammenhang mit Sport- und Fitnessveranstaltungen verstoßen. Dazu zählen beispielsweise der rechtswidrige Einfluss auf Wettkampfergebnisse, illegale Nutzung von Sportsymbolen und Verletzungen von Sicherheitsvorschriften.

Welche Arten von Verwaltungsrechtsverstößen gibt es im Sportbereich?

Zu den gängigen Verwaltungsrechtsverstößen im Sport gehören:
– Rechtswidriger Einfluss auf Ergebnisse offizieller Sportveranstaltungen
– Illegale Nutzung von Sportarten-, Olympia- und Paralympics-Symbolik
– Verstöße beim Ticketverkauf für Veranstaltungen
– Verstöße gegen Vorschriften zur Bereitstellung von Beherbergungsleistungen
– Verstöße gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit bei Sportveranstaltungen
– Verstöße im Zusammenhang mit der Nutzung von Sportinfrastruktur
– Verstöße gegen Vorschriften zur Dopingbekämpfung
– Verstöße gegen Arbeits- und Arbeitsschutzrecht für Sportler und Trainer

Welche Sanktionen drohen bei Verwaltungsrechtsverstößen im Sport?

Bei Verwaltungsrechtsverstößen im Sport können je nach Art des Verstoßes folgende Sanktionen verhängt werden:
– Geldbußen
– Sportliche Sperren und Disziplinarmaßnahmen
– Untersagung der Teilnahme an Wettbewerben und Veranstaltungen
– Schließung von Sportanlagen
– Entzug von Lizenzen und Zulassungen

Welche Maßnahmen ergreifen Sportverbände gegen Verwaltungsrechtsverstöße?

Sportverbände sind gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung rechtswidriger Einflussnahme auf Wettkampfergebnisse zu ergreifen. Dazu gehören unter anderem:
– Sanktionen wie Sperren gegen beteiligte Sportler, Schiedsrichter, Trainer usw.
– Informationsaustausch mit Behörden und Strafverfolgung
– Aufklärungskampagnen in Medien und Internet
– Internationale Zusammenarbeit

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