Dies ist eine Liste der Pflanzen, Tiere, Mikroorganismen und biaktiv wirksamen Stoffe, die in der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) in der Zollunion verboten sind:

Verbotene Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse

1.1. Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, die psychotrope, narkotische, sehr wirksame oder giftige Substanzen enthalten.
1.2. Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, die nicht in Einkomponenten-NEM verwendet werden dürfen.

Verbotene tierische Materialien

2.1. Organe und Gewebe von Tieren, die spezifische Risikomaterialien für Prionenerkrankungen (übertragbare spongiforme Enzephalopathie) sind.
2.2. Produkte, die Material von Wiederkäuern enthalten, wie mechanisch entbeintes Fleisch, Gelatine (außer aus Häuten von Wiederkäuern) und Fette.

Verbotene mikrobiologische Substanzen

3.1. Sporenbildende aerobe und anaerobe Mikroorganismen wie Bacillus und Clostridium.
3.2. Mikroorganismen der Gattungen Escherichia, Enterococcus, Corynebacterium.
3.3. Hämolytisch wirkende Mikroorganismen.
3.4. Nicht zur normalen Darmflora des Menschen gehörende Laktobazillen.

Weitere verbotene Substanzen

4.1. Synthetische bioaktive Stoffe, die keine essentiellen Nährstoffe sind.
4.2. Tierhormone und endokrine Organe von Tieren.
4.3. Menschliches Gewebe und Organe.

Die Liste dient dem Schutz der Verbraucher vor gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln.

Häufig gestellte Fragen

Was sind verbotene Zusatzstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln?

Verbotene Zusatzstoffe sind Pflanzen, Tiere, Mikroorganismen und bioaktive Substanzen, deren Verwendung in der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln in der Zollunion untersagt ist, da sie gesundheitsschädlich sein können.

Welche Arten von verbotenen Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen gibt es?

Dazu gehören Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, die psychotrope, narkotische, sehr wirksame oder giftige Substanzen enthalten sowie Pflanzen, die nicht in Einkomponenten-Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen.

Welche tierischen Materialien sind verboten?

Verboten sind Organe und Gewebe von Tieren, die spezifische Risikomaterialien für Prionenerkrankungen sind, sowie Produkte, die Material von Wiederkäuern wie mechanisch entbeintem Fleisch, Gelatine und Fette enthalten.

Welche Mikroorganismen sind in Nahrungsergänzungsmitteln verboten?

Verboten sind sporenbildende Bakterien wie Bacillus und Clostridium, Mikroorganismen der Gattungen Escherichia, Enterococcus, Corynebacterium, hämolytisch wirkende Mikroorganismen sowie nicht zur normalen Darmflora des Menschen gehörende Laktobazillen.

Welche anderen Substanzen sind in Nahrungsergänzungsmitteln verboten?

Verboten sind synthetische bioaktive Stoffe, die keine essentiellen Nährstoffe sind, Tierhormone und endokrine Organe von Tieren sowie menschliches Gewebe und Organe.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert