Trotz oft recht zufriedenstellender Verfassung müssen Patienten mit chronischer gutartiger persistierender Hepatitis Diät Nummer 5 einhalten. Allerdings kann die Verordnung von Diät Nummer 15 mit obligatorischer Einhaltung der folgenden Empfehlungen gelegentlich erfolgen. Die Mahlzeiten müssen zu streng festgelegten Zeiten eingenommen und üppige Nachtmahlzeiten vermieden werden. Dies soll dazu beitragen, den normalen Rhythmus der Verdauungsdrüsen, insbesondere in Bezug auf die Gallensekretion und die Sekretion von Bauchspeicheldrüsensaft, aufrechtzuerhalten.
Produkte, die eine starke reizende Wirkung auf die Schleimhaut des Magens, des Zwölffingerdarms und des oberen Dünndarmabschnitts haben, sollten vermieden werden, da diese Organe in den pathologischen Prozess einbezogen sind. Dazu gehören Gewürze, Kräuter, geräucherte Lebensmittel, scharfe Gerichte, Gemüse, das reich an ätherischen Ölen ist (Rettich, Zwiebeln, Rettich, Knoblauch). Produkte, die Krämpfe des Pförtners, des Oddi-Sphinkters und der Gallenwege auslösen können (Speiseeis, kalte Säfte, Mineralwasser), dürfen nicht verabreicht werden. Alkohol ist verboten.
Diät bei Leber- und Gallenblasenkrankheiten, Diät Nr. 5
Chronisch aktive (aggressive) Hepatitiden erfordern eine ernsthaftere diätetische Behandlung. Die Behandlung erfolgt ganzheitlich. Die medikamentöse Therapie spielt eine große Rolle, aber die Ernährungstherapie bleibt einer der ständig wirkenden therapeutischen Faktoren.
Beispielmenü der Diät mit chemischer und mechanischer Schonung
In Remissionsphasen wird den Patienten Diät Nr. 5 verordnet. Es ist wichtig, die richtige Essensordnung einzuhalten, übermäßige Mahlzeiten auf einmal und üppige Nachtmahlzeiten zu vermeiden. Da bei aktiver chronischer Hepatitis auch die Gallenwege und die Gallenblase in den pathologischen Prozess einbezogen werden, müssen der Diät choleretikreiche Nahrungsmittel (Gemüse, Obst und deren Säfte) hinzugefügt werden. Bei chronischer Hepatitis mit ausgeprägtem Gallenstaususyndrom wird empfohlen, zusätzlich pflanzliche Öle in die Diät aufzunehmen und das Verhältnis zu tierischen Fetten auf 50 % (anstelle der üblichen 30 %) zu erhöhen, um den Fettanteil der Ernährung leicht zu erhöhen.
Während der Remissionsphase können vegetarische Milch- und Obstsuppenarten erlaubt werden. Magere Fleisch- und Fischsorten in gekochter, gebackener Form sowie 1-2 Mal pro Woche auch in gebratener Form, aber ohne Panierung. Nur zähe Fleischsorten sollten püriert werden. Fette Fleischsorten (Gans, Ente, Schaf, fettes Schweinefleisch) und Fische sind nicht erlaubt. Innereien, Gehirn, Fett und Hammelfett als schwer verdaulich und cholesterinreich sind verboten.
Quark (nicht sauer) und Quarkprodukte (Quarkbällchen, faule Klutten, Puddings und Aufläufe) werden empfohlen. Bei guter Verträglichkeit können Eier (1-2 Stück) 2-3 Mal pro Woche oder Omeletts gegeben werden, bei schlechter Verträglichkeit nur Eiweiß-Omeletts. Milch in allen Formen (nicht kalt). Bei Unverträglichkeit von Milch sollte man versuchen, die Milch mit Wasser oder Tee zu mischen. Wenn das nicht wirkt, wird Milch ausgeschlossen. Kefir muss in die Ernährung aufgenommen werden. Butter und pflanzliche Öle. Saure Sahne ist als Würze für Gerichte erlaubt. Sehr vorsichtig werden nicht scharfe, nicht geräucherte und nicht zu salzige Beilagen erlaubt: Käse (nicht scharfe Sorten), eingeweichte Heringe, magerer Schinken, Fleischwurst. Soßen und Würzen für Gerichte sind erlaubt, aber keine fleisch- oder fischhaltig, nicht scharf. Im Ernährungsplan sollte es eine ausreichende Menge an Gemüse und Obst geben. Gemüse kann in Form von Salaten und Beilagen gegeben werden. Ein Teil des Gemüses wird roh verabreicht. Obst kann in natürlicher Form sowie in Form von Kompotts, Fruchtquarks, Mousse, Gelees usw. gegeben werden. Hülsenfrüchte, Spinat, Sauerampfer sowie saure Obstsorten sind ausgeschlossen.
Brot kann als Schwarzbrot und als Weißbrot vom Vortag, angetrocknet, gegeben werden. Feine Backwaren, Kuchen und Torten sind aus dem Speiseplan gestrichen, es sind Kekse und andere Produkte aus ungesüßtem Teig erlaubt.
Empfohlene Getränke sind schwacher Tee, Tee mit Milch, Gemüse- und Fruchtsäfte, Hagebuttenaufguss. Starker Kaffee und Kakao sind verboten. Zucker, Marmelade und Honig werden in dem für diese Diät vorgesehenen Kohlenhydratanteil gegeben.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die empfohlene Diät für Patienten mit chronischer Hepatitis?
Patienten mit chronischer gutartiger persistierender Hepatitis müssen Diät Nummer 5 einhalten.
Wann kann eine andere Diät, wie Diät Nummer 15, verordnet werden?
Diät Nummer 15 kann gelegentlich mit obligatorischer Einhaltung bestimmter Empfehlungen verordnet werden.
Warum ist es wichtig, die Mahlzeiten zu bestimmten Zeiten einzunehmen und üppige Nachtmahlzeiten zu vermeiden?
Dies trägt dazu bei, den normalen Rhythmus der Verdauungsdrüsen, insbesondere in Bezug auf die Gallensekretion und die Sekretion von Bauchspeicheldrüsensaft, aufrechtzuerhalten.
Welche Lebensmittel sollten bei chronischer Hepatitis vermieden werden?
Produkte, die eine starke reizende Wirkung auf die Magen-Darm-Schleimhaut haben, wie Gewürze, Kräuter, Räucherware, scharfe Gerichte und bestimmtes Gemüse, sowie Produkte, die Krämpfe auslösen können, wie Speiseeis, kalte Säfte und Alkohol, sollten vermieden werden.
Wie unterscheidet sich die Diät bei chronisch aktiver (aggressiver) Hepatitis?
Chronisch aktive Hepatitiden erfordern eine ernsthaftere diätetische Behandlung als die Diät Nr. 5, die Ernährungstherapie bleibt aber ein wichtiger therapeutischer Faktor.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Diät in Remissionsphasen?
In Remissionsphasen wird Diät Nr. 5 verordnet, mit Betonung auf die richtige Essensordnung und Aufnahme choleretikreicher Nahrungsmittel. Bei Gallenstaususyndrom werden zusätzlich pflanzliche Öle empfohlen.
Welche Lebensmittel sind in der Diät bei chronischer Hepatitis erlaubt?
Erlaubt sind unter anderem magere Fleisch- und Fischsorten, Quark und Quarkprodukte, Eier, Milch, Kefir, Butter, pflanzliche Öle, Gemüse und Obst. Bestimmte Fleischsorten, Innereien, Hülsenfrüchte und saure Früchte sind dagegen verboten.