Gemäß den allgemeinen Regeln in Fußball erfolgt die Ausbildung eines Spielers zwischen dem 12. und 23. Lebensjahr. Die Ausbildungsentschädigung für einen Fußballspieler ist in Kapitel 6 der Regeln vorgesehen und wird den Fußballvereinen (Sportschulen), die den Spieler ausgebildet haben, in zwei Fällen gezahlt:
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Wenn der Fußballspieler vor Ende der Saison, in der er das 23. Lebensjahr vollendet, seinen ersten Arbeitsvertrag mit einem Profifußballverein unterschreibt.
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Bei jedem Vereinswechsel (Transfer) eines Vertragsspielers von einem Profifußballverein zu einem anderen vor Ende der Saison, in der er das 23. Lebensjahr vollendet, in den vom Reglement vorgesehenen Fällen.
Die Ausbildungsentschädigung wird nicht gezahlt, wenn der Fußballspieler seinen ersten Arbeitsvertrag mit einem Profifußballverein unterschreibt oder den Verein nach Ablauf der Saison seines 23. Lebensjahres wechselt.
Anspruch auf die Ausbildungsentschädigung haben gemäß den Regeln nur Fußballvereine und Sportschulen, die an der Ausbildung und dem Training des Spielers beteiligt waren und im Spielerpass verzeichnet sind. Der Fußballerspass ist ein einheitliches Dokument, das die Zugehörigkeit zu einem Fußballverein (einer Sportschule) bestätigt und wichtige Informationen über den Spieler enthält.
Zur Berechnung der Ausbildungsentschädigung sind die Fußballvereine in vier Kategorien eingeteilt. Die Klassifizierung der Kategorien, die Koeffizienten für jede Kategorie und die Anwendung der Koeffizienten sind in den Regeln festgelegt.
Die Ausbildungsentschädigung wird auf der Grundlage eines Vertrags über Ausgleichszahlungen gezahlt, der zwischen dem ersten Profifußballverein des Spielers und den Sportschulen (Amateurvereinen) abgeschlossen wird, in denen der Spieler ausgebildet wurde. Die Standardform des Vertrags ist in den Regeln vorgegeben.
Bei Streitigkeiten über die Höhe der Ausbildungsentschädigung ist die Schlichtungskammer des russischen Fußballverbands zuständig. Verstöße gegen die Zahlungsfristen können mit Strafen für den Verein geahndet werden.
Häufig gestellte Fragen
Wann wird die Ausbildungsentschädigung gezahlt?
Die Ausbildungsentschädigung wird gezahlt, wenn ein Fußballspieler vor Ende der Saison, in der er das 23. Lebensjahr vollendet, seinen ersten Arbeitsvertrag mit einem Profifußballverein unterschreibt oder den Verein wechselt.
Welche Vereine haben Anspruch auf die Ausbildungsentschädigung?
Anspruch auf die Ausbildungsentschädigung haben nur Fußballvereine und Sportschulen, die im Spielerpass des Spielers verzeichnet sind und an seiner Ausbildung und Vorbereitung beteiligt waren.
Wie werden die Fußballvereine für die Berechnung der Ausbildungsentschädigung kategorisiert?
Die Fußballvereine sind in vier Kategorien eingeteilt, für die unterschiedliche Koeffizienten zur Berechnung der Ausbildungsentschädigung gelten.
Wie wird die Ausbildungsentschädigung gezahlt?
Die Ausbildungsentschädigung wird auf der Grundlage eines Vertrags über Ausgleichszahlungen zwischen dem ersten Profifußballverein des Spielers und den Vereinen bzw. Sportschulen, in denen er ausgebildet wurde, gezahlt.
Wie werden Streitigkeiten über die Höhe der Ausbildungsentschädigung geregelt?
Streitigkeiten über die Höhe der Ausbildungsentschädigung werden von der Schlichtungskammer des russischen Fußballverbands entschieden.