Gemäß Artikel 69 und Absatz 1 von Artikel 348.3 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation müssen Sportler vor Abschluss eines Arbeitsvertrags einer obligatorischen Voruntersuchung (Untersuchung) unterzogen werden. Der Zweck dieser ärztlichen Untersuchung ist es, vor Abschluss des Arbeitsvertrags festzustellen, ob der Gesundheitszustand des Sportlers für die ihm übertragene Arbeit geeignet ist. Es gibt keine spezielle Verfahrensordnung für die Entsendung von Sportlern zur Voruntersuchung. Daher kann der Arbeitgeber eine solche Überweisung in beliebiger Form organisieren und erstellen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Untersuchungen auf eigene Kosten durchführen zu lassen.
Die genannten ärztlichen Untersuchungen werden gemäß der Verordnung über die Bereitstellung medizinischer Hilfe bei der Durchführung von Sport- und Sportveranstaltungen durchgeführt, die durch Erlass des Ministeriums für Gesundheit und Soziales der Russischen Föderation vom 9. August 2010 Nr. 613n genehmigt wurde.
Wenn ein Sportler die Voruntersuchung (Untersuchung) nicht durchlaufen hat und für die Ausübung seiner Arbeitsfunktion für ungeeignet erklärt wurde, kann mit ihm kein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang hat der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation in seiner Entscheidung vom 14. November 2007 Nr. 83-G07-73 darauf hingewiesen, dass das Recht auf Arbeit gemäß den Artikeln 37 und 41 der Verfassung der Russischen Föderation untrennbar mit der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährleistung sicherer Arbeits- und Arbeitsbedingungen verbunden ist, die in Artikel 212 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation festgelegt sind.
Abschluss des Arbeitsvertrags
Bei Abschluss des Arbeitsvertrags muss der Sportler (Trainer) folgende Dokumente vorlegen:
- Reisepass oder ein anderes Ausweispapier
- Arbeitsbuch (außer wenn der Arbeitsvertrag zum ersten Mal abgeschlossen wird oder der Sportler unter Nebentätigkeit eingestellt wird)
- Rentenversicherungsausweis
- Wehrdokumente (für Wehrpflichtige und Personen, die zum Wehrdienst eingezogen werden)
- Ausbildungsdokument
Nach Einführung der Sportpässe in Russland gemäß Artikel 27 des Bundesgesetzes über Sport wird der Sportpass als obligatorisches Dokument, das der Sportler bei Arbeitsaufnahme vorlegen muss, gelten. Der Sportpass ist ein einheitliches Standarddokument, das die Zugehörigkeit zu einer Sport- oder sonstigen Organisation und die sportliche Qualifikation des Sportlers bestätigt.
Der Arbeitsvertrag mit dem Sportler wird von den Parteien in zwei oder drei Exemplaren (je eines für jede Partei, das dritte wird wenn nötig in der gesamtrussischen Sportföderation registriert) erstellt und unterzeichnet. Der Erhalt des Exemplars des Arbeitsvertrags durch den Sportler muss gemäß Absatz 1 von Artikel 67 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation durch seine Unterschrift auf dem beim Arbeitgeber verbleibenden Exemplar bestätigt werden.
Befristete Arbeitsverträge
Gemäß Absatz 1 von Artikel 348.2 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation können mit Sportlern sowohl unbefristete als auch befristete Arbeitsverträge (bis zu fünf Jahre) abgeschlossen werden. In der Praxis des professionellen Sports, insbesondere in Mannschaftssportarten und Sportarten mit Transfersystem, werden in erster Linie befristete Arbeitsverträge abgeschlossen.
Laut Absatz 9 von Artikel 57 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation sind im Arbeitsvertrag die Umstände (Gründe) anzugeben, die die Grundlage für den Abschluss eines befristeten Vertrags bilden. Dafür kann im Arbeitsvertrag auf Absatz 1 von Artikel 348.2 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation und/oder auf eine Norm der entsprechenden Regularien Bezug genommen werden.
Häufig gestellte Fragen
Welche Dokumente muss ein Sportler bei Abschluss des Arbeitsvertrags vorlegen?
Bei Abschluss des Arbeitsvertrags muss der Sportler (Trainer) folgende Dokumente vorlegen:
– Reisepass oder ein anderes Ausweispapier
– Arbeitsbuch (außer wenn der Arbeitsvertrag zum ersten Mal abgeschlossen wird oder der Sportler unter Nebentätigkeit eingestellt wird)
– Rentenversicherungsausweis
– Wehrdokumente (für Wehrpflichtige und Personen, die zum Wehrdienst eingezogen werden)
– Ausbildungsdokument
Welche Bedeutung hat der Sportpass nach Einführung in Russland?
Nach Einführung der Sportpässe in Russland gemäß Artikel 27 des Bundesgesetzes über Sport wird der Sportpass als obligatorisches Dokument gelten, das der Sportler bei Arbeitsaufnahme vorlegen muss. Der Sportpass ist ein einheitliches Standarddokument, das die Zugehörigkeit zu einer Sport- oder sonstigen Organisation und die sportliche Qualifikation des Sportlers bestätigt.
Wie wird der Arbeitsvertrag mit Sportlern abgeschlossen?
Der Arbeitsvertrag mit dem Sportler wird von den Parteien in zwei oder drei Exemplaren (je eines für jede Partei, das dritte wird wenn nötig in der gesamtrussischen Sportföderation registriert) erstellt und unterzeichnet. Der Erhalt des Exemplars des Arbeitsvertrags durch den Sportler muss durch seine Unterschrift auf dem beim Arbeitgeber verbleibenden Exemplar bestätigt werden.
Welche Vertragsarten können mit Sportlern abgeschlossen werden?
Gemäß Absatz 1 von Artikel 348.2 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation können mit Sportlern sowohl unbefristete als auch befristete Arbeitsverträge (bis zu fünf Jahre) abgeschlossen werden. In der Praxis des professionellen Sports werden in erster Linie befristete Arbeitsverträge abgeschlossen.
Wie werden befristete Arbeitsverträge mit Sportlern begründet?
Laut Absatz 9 von Artikel 57 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation sind im Arbeitsvertrag die Umstände (Gründe) anzugeben, die die Grundlage für den Abschluss eines befristeten Vertrags bilden. Dafür kann im Arbeitsvertrag auf Absatz 1 von Artikel 348.2 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation und/oder auf eine Norm der entsprechenden Regularien Bezug genommen werden.